Die ersten Stunden danach
Der Todesfall trifft die Angehörigen meistens unvorbereitet. Wir können Ihnen mit allem helfen, was jetzt auf Sie zukommt ‒ den Umfang unseres Einsatzes bestimmen Sie selbst.
Zunächst muss ein Arzt den Tod Ihres Angehörigen schriftlich bescheinigen. Rufen Sie daher Ihren Hausarzt oder auch einen Notarzt unter 112 an. Für diesen Besuch müssen Sie den Personalausweis Ihres Verstorbenen bereithalten. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Verwaltung dieser Einrichtung die ersten Schritte.
Danach sollten Sie umgehend Kontakt zu uns, dem Bestattungshaus Günter, aufnehmen, um einen Termin für die Überführung des Verstorbenen in unsere Räumlichkeiten zu vereinbaren. Grundsätzlich ist es möglich, Verstorbene bis zu 36 Stunden im Trauerhaus zu verabschieden – hierfür bedarf es einiger Vorbereitungen durch uns. Zeitnah findet ein persönliches Beratungsgespräch statt, bei dem wir gemeinsam den Ablauf und die Details der Trauerfeier erörtern. Jedoch klären wir nicht nur Punkte wie Terminierung, Örtlichkeiten, Einladungen, Redner, Musik, Dekoration oder Bewirtung, die direkt die Bestattung betreffen, sondern wir erledigen auch alle mit dem Sterbefall zusammenhängenden Formalitäten.
Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen wir folgende Dokumente:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis
- bei Verheirateten: Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch)
- bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch) und Scheidungsurteil
- bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Personalausweis, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch) und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Weitere Dokumente:
- Krankenkassenkarte
- Rentenbescheide
- Versicherungspolicen
- Mitgliedsausweise von Gewerkschaft, Vereinen usw.
- Anschriften vom Vermieter, Arbeitgeber usw.
- Verträge mit Telefonanbieter, Stromversorger, Wasserversorger usw.
Alle nötigen Schritte sind bei uns in guten Händen. Wir beraten Sie ausführlich und unverbindlich – bitte fragen Sie nach.