Was wäre, wenn….?

Patientenverfügung
Der aktuelle medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder für sich in Anspruch nehmen möchte. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Am besten sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Hausarzt über das Thema und die damit verbundenen Sorgen. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen, falls Sie ein solches Schriftstück verfassen; auch sollte es im Bedarfsfall zugänglich sein.
Wie bei allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine Broschüre mit wertvollen Hinweisen erstellt, die Sie hier lesen und herunterladen können:
Organspende
Viele Schwerstkranke warten jahrelang auf ein passendes Spenderorgan. Sobald bei einer Person der Hirntod eindeutig festgestellt wird, sind die zuständigen Ärzte in der schwierigen Lage, die Angehörigen um die Erlaubnis zur Organentnahme bitten zu müssen. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, gibt damit nicht unbedingt seine Zustimmung zur Organentnahme. Er nimmt lediglich seine Rechte auf Selbstbestimmung wahr. Mit dem Ausweis ist es möglich, einer Organ- und Gewebespende zuzustimmen oder ihr aber ausdrücklich zu widersprechen. Das Einverständnis zur Spende kann auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden. In Ihrem Ausweis können Sie eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Sie treffen keine bindende Entscheidung auf Lebenszeit, da Ihr Ausweis nicht offiziell registriert oder hinterlegt wird. Einen Organspendeausweis erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke, können ihn aber auch hier als PDF-Datei herunterladen.